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Brandschutz Möbel für öffentliche Gebäude

Wir bieten Ihnen eine große Auswahl an feuerfesten Möbeln.

In öffentlichen Einrichtungen gibt es Bereiche, in denen man lediglich Brandschutzmöbel aufstellen darf. Das bedeutet dort können nur Einrichtungsgegenstände stehen, welche die Brandschutzklasse A1 nicht brennbar oder B1 schwer entflammbar besitzen. Ein Beispiel hierfür sind Fluchtwege im Flur oder Foyer. Bitte fragen Sie unbedingt vor dem Kauf der Möbel Ihren Brandschutzbeauftragten, welche Auflagen im vorgesehenen Bereich eingehalten werden müssen. Denn die Bestimmungen in den deutschen Bundesländern weichen voneinander ab. Deshalb gehen Sie sicher, dass Ihre neuen Sitz- oder Abstellgelegenheiten auch in Ihren öffentlichen Räumlichkeiten eingesetzt werden dürfen.

Bei uns finden Sie eine große Auswahl an feuerfesten Möbeln, die entweder schwer entflammbar oder nicht brennbar sind. Klicken Sie hier, um die Übersicht zu den feuerfesten - nicht brennbaren Möbeln anzusehen.

Wenn Sie Tische, Bänke oder Stühle in A1 suchen, schauen Sie bei unseren Betonmöbeln oder den nicht brennbaren Sitzen vorbei.

Betonbank in A1

Sollten Sie an einer Variante aus Holz interessiert sein, werfen Sie einen Blick auf die schwer entflammbaren B1 Sitz-Traversen. Diese ermöglichen Ihren Gästen eine angenehme Zeit zum Verweilen in Ihrem Gebäude. Die Traversenbänke sehen nicht nur toll aus, sondern sind zusätzlich bequem, robust und pflegeleicht. Es wird sowohl bei der Herstellung als auch dem Produktkreislauf auf Nachhaltigkeit geachtet.

Sitztraversen in B1

Mit unseren Möbeln richten Sie Hotels, Büroräume, Schulen, Krankenhäuser und Arztpraxen stilvoll ein und erfüllen die erforderlichen Brandschutzauflagen. Wenn Sie ein Angebot benötigen, kontaktieren Sie uns per Mail oder Telefon. Gemeinsam kreieren wir eine schicke brandfeste Lösung für Ihre Einrichtung.

Was ist das Besondere an schwer entflammbaren Möbeln in B1?

Wie bereits oben erwähnt, benötigt man meist B1 Möbel für Fluchtwege im Innenbereich, welche der Brandschutznorm DIN 4102 oder EN 13501 entsprechen müssen. Wenn es zu einem Feuer kommt, dürfen die Möbel den Brand nicht fördern. Denn die Gefahr besteht, dass Fluchtwege durch brennende Gegenstände versperrt werden. Das soll nicht passieren. Deshalb ist es ideal, dort Möbel zu platzieren, welche die Ausbreitung der Flammen eindämmen.

Diese Bereiche nennt man nach Ihrer Brandschutzbestimmung auch „B1 Bereiche“. Ebenfalls werden die Möbel entsprechend als „B1 Möbel“ bezeichnet. Die Stoffe, aus denen die Möbel bestehen, testet man getrennt voneinander auf Ihren Brandschutz. Das heißt Textilstoffe, Polster und Gestelle werden einzeln auf Brandschutz B1 nach DIN 4102 geprüft.

Wodurch zeichnen sich nicht brennbare A1 Möbel aus?

Es gibt neben der Klasse „schwer entflammbar“ und „normal entflammbar“ auch die „nicht brennbare“ Brandschutzklasse A1. Jede einzelne Gruppe steht für ein bestimmtes Brandverhalten des jeweiligen Baustoffs. Mehr Informationen über die Brandschutznormen finden Sie im Beitrag „Brandschutznormen im Überblick“.

Nicht brennbare Stoffe können sich nicht entzünden und tragen deshalb auch nicht zum Brand bei. Deshalb geht von Brandschutzmöbeln in A1 keine Brandgefahr aus.

Zusammenfassung

Möbel öffentlicher Einrichtungen müssen je nach Brandschutzauflage schwer entflammbar B1 oder nicht brennbar A1 sein.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Brandschutzbeauftragten, wenn Sie ein neues Möbelstück aufstellen wollen!

Für weitere Fragen oder eine Beratung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.